Eine Limited, deren Haupttätigkeitsfeld in Deutschland oder Österreich liegt,
unterliegt deutschem bzw. österreichischem Steuerrecht. Man kommt also nicht in
den Genuss des englischen Steuerrechts.
Da die Limited eine
Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie in Deutschland bzw. Österreich auch der
Bilanzierungspflicht. Die Limited ist außerdem verpflichtet, in England einen
Jahresabschluss und eine Steuererklärung einzureichen. Gegenüber dem englischen
Finanzamt ist außerdem ein Nachweis zu erbringen, dass die Limited in
Deutschland bzw. Österreich steuerlich erfasst ist.
Zuletzt aktualisiert am 16.12.2010 von Insolution Team.
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