Sie können mit der Limited nur dann in Liechtenstein versteuern, wenn Sie hier auch eine Betriebsstätte unterhalten. Dazu gibt es klare gesetzliche Vorschriften.
Ist Ihr Geschäft örtlich zu stark an Österreich gebunden (nur Kunden aus Österreich, Ladengeschäft in Österreich, Produktionsstätte in Österreich), wird automatisch in Österreich eine Betriebsstätte ausgelöst und die zugeordneten Umsätze müssen in Österreich versteuert werden.
Wenn Sie Interesse am Aufbau und an der Darstellung einer Betriebsstätte in Liechtenstein haben, können Sie bei uns mehr erfahren.
Zuletzt aktualisiert am 08.09.2011 von Insolution Team.
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