In der Regel kommt für die Position des Directors einer Limited jede natürliche
Person, die älter als 16 Jahre ist oder jede juristische Person (wie zum
Beispiel eine andere Limited oder eine GmbH) weltweit infrage.
Als
Director einer Limited können keine Personen ernannt werden, gegen deren
Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wobei diese gesetzliche
Bestimmung für eine rein deutsche Limited nicht relevant ist, da sie aus dem
englischen Öffentlichen Recht resultiert und nicht aus dem
Gesellschaftsrecht.
Zuletzt aktualisiert am 13.02.2011 von Insolution Team.
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