Die Limited haftet im Falle der Insolvenz rein mit dem Gesellschaftsvermögen bzw. Betriebsvermögen.
Eine Limited mit einem Verwaltungssitz z. B. in Österreich fällt außerdem unter das österreichische Insolvenzrecht, das heißt, dass die Insolvenz der Limited von einem österreichischen Gericht abgewickelt wird.
Ist die Insolvenz der Limited absehbar, so ist es ratsam, dass Sie innerhalb von vier Wochen einen Insolvenzantrag stellen.
Zuletzt aktualisiert am 08.09.2011 von Insolution Team.
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