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Die Wahl des Firmennamens für die Limited


Bei der Wahl des Firmennamens einer Limited in England gibt es große Freiheiten.

Grundsätzlich ist die Namenswahl für eine englische Limited Company frei. Das letzte Wort des Firmennamens muss Limited oder Ltd. lauten. Der gewünschte Firmenname darf nicht anstößig oder beleidigend und auch nicht ungesetzlich sein. Der gewünschte Firmenname darf keine Verbindung zu Behörden, Regierungen oder ähnlichen Institutionen vorspiegeln.

Bestimmte Namensbestandteile dürfen nur mit besonderer Genehmigung genutzt werden, wie z. B. Royal, King, Queen, Windsor, Police, Chamber of Commerce, Bank, Insurance usw. Doktoren- und Adelstitel hingegen sind meist ohne Probleme im Firmennamen eintragungsfähig. Eine Reservierung Ihres gewählten Firmennamens können wir erst dann vornehmen, wenn Ihr Auftrag einschließlich Bezahlung bei uns eingegangen ist. Eine Garantie hierfür kann allerdings nicht übernommen werden, da die Eintragung nach der Antragstellung alleine in den Händen der Registrierungsbehörden liegt.

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Wunschname noch frei ist.*

*Insolution Ltd kann keinerlei Gewähr für die Namenseintragung oder irgendwelche Namensrechte übernehmen. Die Verletzung fremder Namensrechte ist das ausschließliche Risiko des Auftraggebers. Gleiches gilt für wettbewerbsrechtliche Verstöße oder Verstöße gegen ausländisches (= nicht englisches bzw. irisches) Recht, für welche Insolution Ltd keinerlei Haftung übernehmen kann.



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Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5550-22048 oder +49 (0)180199-55007861
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