Volle Haftungsbegrenzung mit der LTD & CO KG
Die Limited & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei welcher der Komplementär eine Company Limited by Shares (Ltd.) ist. Die Ltd. ist zumeist nach englischem Recht gegründet. Es handelt sich um eine Mischform wie die "GmbH & Co. KG", die die Vorteile einer Limited und einer Kommanditgesellschaft (KG) vereint. Bei Kleinunternehmen als Einmann-Ltd. & Co. KG ist der Alleingesellschafter der Limited Company auch einziger Kommanditist.
Der Eintrag der KG unter der Firma Ltd. & Co. KG ist für die Entstehung des Rechtsträgers nur deklaratorisch; sie ist jedoch, soweit die KG kein Handelsgewerbe betreibt, für die Anwendung der spezifischen KG-Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) Voraussetzung.
Die Limited kann ins deutsche bzw. österreichische Handelsregister eingetragen werden, wenn diese eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland bzw. Österreich unterhält und die Limited in der Europäischen Union gegründet wurde. In diesen Fall wird die Limited wie eine GmbH steuerlich veranlagt.
Seit August 2005 sind auch letzte Zweifel an der Eintragungsfähigkeit einer Limited & Co. KG beseitigt. Nach den aktuellen Urteilen kann Komplementär einer KG jeder sein, der auch Gesellschafter einer OHG sein kann. Und das ist nach geltendem Recht jede natürliche und juristische Person.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. November 2002 entschieden, dass beispielsweise britische Limited Companies (Ltd.) in der gesamten EU voll rechtsfähig sind, auch wenn im Herkunftsland keine Geschäfte getätigt werden.
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