Auslandsfirma Limited England England GmbH Startseite Gesellschaftsgründungen Kontakt Gründung von englischen LTD Gesellschaften FAQ Offshore-Lösungen Impressum    LTD ist die Europäische GmbH Jetzt Ihre Limited LTD Bestellen Memorandum of Articles
Smart GmbH Firmengründung Österreich Austria Deutschland Schweiz
englisch Limited gründen Informationen
Allgemeines
Vorteile / Nachteile
Rechtliche Grundlage
Pflichten in UK
LTD & CO KG
Fragen & Antworten
Ablauf der Gründung
LTD Gründung
UK Limited gründen Preise & Konditionen
Leistungen / Preise
LTD Gründung

UK Limited firmengründung Service

Online Bestellung
Schriftliche Bestellung
LTD. Serviceübernahme
Namens- Check
Downloads
EU-Insolvenz
Newsletter
News
Newsarchiv
LTD Gründung

UK Limited us corporation firmengründung weltweit limited gründen Profil & Kontakt
Profil
Impressum

Kontakt
Partnerprogramm
Partner & Links
Datenschutz
AGB's
LTD Gründung
Wir rufen Sie zurück um Sie Persönlich über Ihre Firmengründung zu Beraten!
LTD Gruendung
Die LTD & CO KG


Volle Haftungsbegrenzung mit der LTD & CO KG

Die Limited & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei welcher der Komplementär eine Company Limited by Shares (Ltd.) ist. Die Ltd. ist zumeist nach englischem Recht gegründet. Es handelt sich um eine Mischform wie die "GmbH & Co. KG", die die Vorteile einer Limited und einer Kommanditgesellschaft (KG) vereint. Bei Kleinunternehmen als Einmann-Ltd. & Co. KG ist der Alleingesellschafter der Limited Company auch einziger Kommanditist.

Der Eintrag der KG unter der Firma Ltd. & Co. KG ist für die Entstehung des Rechtsträgers nur deklaratorisch; sie ist jedoch, soweit die KG kein Handelsgewerbe betreibt, für die Anwendung der spezifischen KG-Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) Voraussetzung.



Die Limited kann ins deutsche bzw. österreichische Handelsregister eingetragen werden, wenn diese eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland bzw. Österreich unterhält und die Limited in der Europäischen Union gegründet wurde. In diesen Fall wird die Limited wie eine GmbH steuerlich veranlagt.

Seit August 2005 sind auch letzte Zweifel an der Eintragungsfähigkeit einer Limited & Co. KG beseitigt. Nach den aktuellen Urteilen kann Komplementär einer KG jeder sein, der auch Gesellschafter einer OHG sein kann. Und das ist nach geltendem Recht jede natürliche und juristische Person.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. November 2002 entschieden, dass beispielsweise britische Limited Companies (Ltd.) in der gesamten EU voll rechtsfähig sind, auch wenn im Herkunftsland keine Geschäfte getätigt werden.


Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrem Vorhaben?
Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0)5550-22048 oder +49 (0)180199-55007861
Email: Anfrage senden

Bookmark and Share
englisch arabisch tschechisch dänisch dutsch französisch grichenland Ungarn Italien Norvegen Polen Portugal Russland Ukraina Spanisch Türkai
© 2000-2010 by Insolution Ltd. Comp. No.: 04728940 All rights reserved - worldwide!
Insolution: Österreich | Deutschland | Schweiz | Liechtenstein | United Kingdom | USA
Search powered by: google yahoo av msn dmoz bing
ltd gründen