Die UK Limited in Deutschland

Die UK Private Company Limited by Shares, kurz "Limited" oder "Ltd." ist eine englische Rechtsform, die auch Unternehmern in Deutschland interessante Vorteile bieten kann.

Die Limited company ist strukturell mit der Aktiengesellschaft vergleichbar. Sie ist in Großbritannien auch für kleinere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche GmbH.

Zur Gründung einer Limited muss kein gesetzlich vorgegebenes Mindeststammkapital aufgebracht werden und sie bietet, ähnlich einer GmbH, den Vorteil einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es zulässig, sich für die Geschäftstätigkeit im eigenen Land auch der Gesellschaftsformen anderer Mitgliedsländer der Europäischen Union zu bedienen (Urteil des EuGH vom 05.11.2002 - Rs. C-208/00 - "Überseering" [1]). In diesem Zusammenhang hat die britische Limited Company vor allem wegen der Flexibilität in der Kapitalausstattung und wegen der Möglichkeit einer schnellen Errichtung zu großer Beliebtheit gefunden.

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Im europäischen Ausland gegründete Gesellschaften sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil Inspire Art) in Deutschland rechtsfähig. Das gilt natürlich auch für die nach englischem Recht eingetragene "Limited", die sich wachsender Beliebtheit erfreut.

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