Ihre GmbH in Deutschland verkaufen
Was Sie für erledigt halten, sucht jemand anderes gerade: eine eingetragene GmbH mit Steuernummer, vielleicht mit Bankverbindung, in jedem Fall mit einem Gründungsdatum, das in der Vergangenheit liegt.
Für solche Gesellschaften gibt es einen Markt. Wir bedienen ihn seit 25 Jahren, und die Anfragen nach übernahmebereiten Gesellschaften übersteigen unseren eigenen Bestand regelmäßig.
Hier steht, wie eine Vermittlung bei uns abläuft, welche Punkte den Preis bewegen und welche Fälle wir ablehnen. Dass auch die Absagegründe öffentlich stehen, hat einen Grund: Sie sollen nicht erst nach Wochen erfahren, dass es nichts wird.
- Keine Vermittlungskosten für Sie
- Anonyme Anzeige ohne Namensnennung
- Notartermin bereiten wir vor
- Eigentümer bleiben Sie bis zur Beurkundung
Angekauft wird bei uns nichts: Ihre Gesellschaft kommt in Kommission und gehört bis zum Schluss Ihnen. Ein Beispiel, wie so ein Eintrag aussieht, finden Sie unter verfügbare Gesellschaften.
Der Notar gehört dazu, und das ist kein Nachteil
Die Abtretung von Geschäftsanteilen ist nach § 15 Abs. 3 GmbHG notariell zu beurkunden, ohne Ausnahme. Ein privatschriftlicher Vertrag über den Verkauf Ihrer GmbH wäre unwirksam.
Der Termin kostet Geld, und die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, nicht nach unserem Aufwand. Wir können sie weder festlegen noch rabattieren. Üblich ist, dass Käufer und Verkäufer sich darüber verständigen, wer sie trägt; in unseren Vermittlungen übernimmt sie meist der Käufer.
Was Sie dafür bekommen, ist ein Vorgang, den später niemand mehr in Frage stellt. Der Notar prüft die Vertretungsverhältnisse, beurkundet die Abtretung und reicht anschließend die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG zum Handelsregister ein. Erst mit deren Aufnahme gilt der Erwerber im Verhältnis zur Gesellschaft als Gesellschafter.
Daran hängt ein Punkt, den Verkäufer oft übersehen: Passt die im Register hinterlegte Gesellschafterliste nicht zum tatsächlichen Bestand, etwa nach einer alten Abtretung oder einer Erbfolge, hält das jeden Verkauf auf. Wir sehen uns das an, bevor wir Ihre Gesellschaft anbieten.
Kommission statt Ankauf
Das Eigentum bleibt bis zum Notartermin bei Ihnen, wir besorgen den Käufer, und die Anteile gehen direkt von Ihnen an ihn über. Daraus ergeben sich drei Vorzüge.
Ohne Risiko. Sie legen fest, was bei Ihnen ankommen soll, und dieser Betrag wird Ihnen ausgezahlt. Der Aufschlag, den ein Käufer darüber hinaus zahlt, ist unser Anteil. Von uns kommt keine Rechnung, auch nicht, wenn die Suche ergebnislos bleibt.
Das letzte Wort haben Sie. Bis zur Beurkundung gehört die Gesellschaft Ihnen. Jeder Interessent muss an Ihnen vorbei, und der Auftrag endet, wann immer Sie es wollen.
Diskret. Im Inserat steht keine Firma, keine Registernummer, kein Name und keine Anschrift, sondern nur ein paar Eckdaten unter einem Kürzel. Wird ein Verkaufswunsch sichtbar, leiden laufende Geschäftsbeziehungen darunter, und das lässt sich vermeiden.
Zur Abgrenzung: Was wir aus eigenem Bestand anbieten, sind Gesellschaften ohne jede Geschäftsvergangenheit. Ihre bringt womöglich eine mit, was kein Nachteil sein muss — Jahre im Register und ein eingeführtes Bankkonto treiben den Preis nach oben.
Vom ersten Kontakt bis zum Notartermin
- AnmeldungEin paar Eckdaten im Formular weiter unten reichen für den Anfang. Von uns kommt eine Rückmeldung, ob sich ein Käufer finden lässt und wofür er die Gesellschaft brauchen würde.
- Angaben im VerkäuferportalWir richten Ihnen einen eigenen Zugang ein. Sie laden dort den Handelsregisterauszug hoch, und das Formular übernimmt die Daten daraus. Der Aufwand liegt bei etwa zehn Minuten.
- Bewertung und DurchsichtWir schätzen den erzielbaren Erlös und zeigen Ihnen, womit er sich anheben ließe. Gesellschafterliste und Offenlegung der letzten Jahre sehen wir uns dabei genau an. Was fehlt, erfahren Sie sofort — nicht erst, wenn ein Käufer schon wartet.
- VerwertungsauftragAm Ende des Formulars steht ein Auftrag zum Ausdrucken und Unterschreiben, exklusiv und auf Zeit. Erst wenn er vorliegt, nehmen wir die Gesellschaft in unseren Bestand.
- BeurkundungSteht ein Käufer fest, stimmen wir den Abtretungsvertrag mit dem Notariat ab und bereiten den Termin vor. Nach der Beurkundung reicht der Notar die Gesellschafterliste zum Handelsregister ein; den Wechsel der Geschäftsführung melden wir mit an.
Bezahlt wird Zug um Zug gegen die Abtretung, auf Wunsch über ein Notaranderkonto. Anwesend sein müssen Sie nicht unbedingt: Eine Vertretung mit beglaubigter Vollmacht ist zulässig, und beglaubigen lässt sich auch im Ausland, je nach Land mit Apostille.
Was den Preis nach oben oder unten zieht
Eine Summe nennen wir hier nicht; dafür liegen die Fälle zu weit auseinander. Die folgenden Merkmale wirken sich allerdings in nahezu jeder Vermittlung aus.
| Punkt | Wie er wirkt |
|---|---|
| Alter | Wie lange die Gesellschaft schon eingetragen ist, wiegt schwerer als alles andere. Jenseits von zehn Jahren steigt die Zahlungsbereitschaft deutlich. |
| Nie am Markt gewesen | Ohne Geschäftsvergangenheit geht der Verkauf leichter, weil weniger zu prüfen ist. Umgekehrt bringt eine Gesellschaft mit Historie das wertvollere Alter mit. Für beides gibt es Käufer. |
| Einlage erbracht | Von den 25.000 Euro sind wenigstens 12.500 einzuzahlen. Steht ein Rest offen, haftet der Erwerber neben Ihnen dafür, und genau diesen Rest zieht er vom Preis ab. |
| Offenlegung lückenlos | Fehlt ein Jahresabschluss im Unternehmensregister, folgt ein Ordnungsgeldverfahren. Der Käufer rechnet den vollen Betrag gegen, nicht bloß einen Abschlag. |
| Gesellschafterliste stimmig | Was im Register liegt, muss den tatsächlichen Bestand abbilden. Eine alte Abtretung oder eine Erbfolge, die nie nachgeführt wurde, blockiert den Verkauf. |
| Transparenzregister | Die wirtschaftlich Berechtigten gehören gemeldet und nachgeführt. Ein alter Eintrag ist die erste Stelle, an der ein Käufer stutzig wird. |
| Keine offenen Beiträge | Rückstände beim Finanzamt oder bei den Krankenkassen lassen die meisten Vermittlungen scheitern. Die Bescheinigungen darüber will jeder ernsthafte Interessent zuerst sehen. |
| Bankverbindung | Besteht ein Konto, spart der Käufer sich die Eröffnung. Ob die Bank es nach dem Gesellschafterwechsel fortführt, entscheidet sie für sich. |
| Verlustvortrag | Als Wert taugt er selten. Wechseln die Anteile, kann er nach § 8c KStG untergehen, und für etwas Ungewisses zahlt niemand. |
Etliches davon lässt sich vor dem Verkauf noch in Ordnung bringen; eine versäumte Offenlegung etwa ist nachholbar. Was der Aufwand einbringt, rechnen wir Ihnen vorher aus.
Auch eine stillstehende GmbH ist verkäuflich
Viele halten eine Gesellschaft, die seit Jahren nichts tut, für wertlos. Das Gegenteil trifft oft zu: Genau solche Gesellschaften werden gesucht, weil ein Käufer sie wieder in Betrieb nehmen kann.
Der Schritt dafür heißt wirtschaftliche Neugründung. Wer eine Gesellschaft ohne Geschäftsbetrieb wieder in Betrieb nimmt, zeigt das dem Registergericht an, verbunden mit der Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG, dass das Stammkapital wertmäßig vorhanden ist.
Für Sie als Verkäufer heißt das zweierlei. Erstens ist der Stillstand kein Makel, sondern nur eine Eigenschaft, mit der ein Käufer umgehen kann. Zweitens hängt der Preis daran, wie viel vom Kapital noch da ist — denn genau darauf bezieht sich die Versicherung.
Wie der Schritt im Einzelnen abläuft, steht auf der Käuferseite unter Vorratsfirmen. Sagen Sie uns einfach, wie hoch das Guthaben ist und seit wann die Gesellschaft ruht.
Fälle, die wir nicht übernehmen
Die Liste erspart Ihnen vergebliche Arbeit. Sie schützt zugleich die Käuferseite: Wir geben keine Gesellschaft weiter, die dem Erwerber hinterher Probleme einbringt.
- ein laufendes Insolvenzverfahren über die Gesellschaft oder einen Gesellschafter
- Rückstände beim Finanzamt oder bei den Krankenkassen, die offen bleiben
- Jahresabschlüsse, die über mehrere Jahre fehlen und sich nicht mehr aufstellen lassen
- eine Gesellschafterliste, die sich nicht mit dem tatsächlichen Bestand in Übereinstimmung bringen lässt
- laufende Verfahren, Haftungen oder Bürgschaften, die die Gesellschaft treffen
- ein Gesellschafterkreis, der nicht geschlossen verkaufen will — vermittelt wird nur die ganze Gesellschaft
Schreiben Sie uns trotzdem, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft. Manches davon lässt sich im Vorfeld ausräumen, und wir sagen Ihnen geradeheraus, ob sich das lohnt.
Häufige Fragen
Was kostet mich die Vermittlung?
Dafür zahlen Sie nichts. Den Betrag, den Sie sich vorstellen, bekommen Sie ausgezahlt, sobald der Verkauf steht. Was oberhalb davon erzielt wird, behalten wir.
Davon zu trennen ist der Notar. Seine Gebühr bemisst sich am Geschäftswert; wer sie übernimmt, halten Käufer und Verkäufer im Vertrag fest. Bei uns trägt sie in aller Regel der Käufer.
Führt kein Weg am Notar vorbei?
Keiner. § 15 Abs. 3 GmbHG schreibt für die Abtretung von Geschäftsanteilen die notarielle Beurkundung vor, ausnahmslos. Privatschriftlich wäre der Vertrag nichtig.
In der Schweiz ist das anders geregelt: Seit der Revision des GmbH-Rechts genügt dort die Schriftform. Wer beide Länder gegeneinander stellt, sollte diesen Posten einrechnen.
Muss ich selbst zum Termin erscheinen?
Nicht unbedingt. Sie können sich mit beglaubigter Vollmacht vertreten lassen, und beglaubigen lässt sich auch im Ausland, je nach Land mit Apostille.
Um die vorgeschriebene Identifizierung kommen Sie allerdings nicht herum. Welche Unterlagen der Notar dafür sehen will, klären wir vor dem Termin ab.
Bekommt jemand mit, dass ich verkaufe?
Niemand außer uns und dem späteren Käufer. Aus dem öffentlichen Inserat lässt sich Ihre Gesellschaft nicht herauslesen: Es nennt keinen Namen, keine Registernummer, keine Steuernummer und keine Anschrift.
Details rücken wir erst heraus, wenn ein Interessent es ernst meint und seine Identität belegt hat. Auch dann fragen wir zuerst bei Ihnen nach.
Meine GmbH ruht seit Jahren. Bringt das noch etwas?
Oft ja. Ein Käufer kann eine ruhende Gesellschaft wieder in Betrieb nehmen; der Schritt heißt wirtschaftliche Neugründung und ist dem Registergericht anzuzeigen.
Was den Preis bestimmt, ist weniger der Stillstand als der Zustand der Unterlagen: Sind die Jahresabschlüsse offengelegt und ist das Kapital noch vorhanden, ist die Gesellschaft gut verkäuflich.
Nehmen Sie auch eine AG oder eine Limited?
Beide. Bei der AG wechseln Aktien den Eigentümer, eine Beurkundung entfällt dort. Bei einer Limited mit deutscher Zweigniederlassung richtet sich die Übertragung der Anteile nach dem Recht des Gründungsstaates, also nach englischem oder irischem; auch dafür ist kein deutscher Notartermin nötig.
Angemeldet wird alles über dasselbe Formular.
Nehmen Sie auch eine UG?
Nein. Wir vermitteln keine Unternehmergesellschaft und gründen auch keine.
Der Grund liegt in der Form selbst. Was eine bestehende Gesellschaft für einen Käufer wertvoll macht, ist eingezahltes Kapital — und genau das bringt die UG nicht mit. Dazu führt sie den Zusatz „(haftungsbeschränkt)" im Namen, solange ihr Stammkapital nicht auf 25.000 Euro erhöht ist. Eine Vermittlung in Kommission ohne Aussicht auf einen Käufer bringt Ihnen nichts.
Wer eine UG halten will, kann sie nach der Aufstockung in eine GmbH umfirmieren. Ab dann sprechen wir gern darüber.
Mit welcher Dauer muss ich rechnen?
Das hängt an der Gesellschaft und an der Nachfrage. Wo die Unterlagen vollständig sind und die Historie kurz ist, geht es schneller; bei einer alten Gesellschaft nimmt sich ein Erwerber mehr Zeit für die Prüfung.
Fristen nennen wir weder für die Vermittlung noch für die Eintragung beim Registergericht. Eine belastbare Einschätzung gibt es, sobald wir die Unterlagen gesehen haben.
Gesellschaft anbieten
Gratis und unverbindlich. Aus dem Ausfüllen entsteht für Sie keine Verpflichtung.
Lieber vorher sprechen
Wenn Sie unschlüssig sind, ob sich der Aufwand lohnt: Ein Rückruf genügt, und wir sehen uns die Eckdaten gemeinsam an. Das kostet nichts und bindet Sie an nichts.
Telefon DE +49 69 96759363 AT +43 5524 22308 CH +41 58 5105770
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Sie schildert die Vermittlung in Kommission und gibt die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zur Übertragung von Geschäftsanteilen in Grundzügen wieder.
Ob sich ein Verkauf für Sie lohnt und welche Steuerfolgen daran hängen, beurteilen ein Rechtsanwalt oder der Notar und ein Steuerberater; beauftragen müssen Sie diese selbst, Partner nennen wir Ihnen gern. Wichtig ist das vor allem bei der Versteuerung des Erlöses und beim Schicksal eines Verlustvortrags.
Unsere Rolle ist die des Vermittlers; einen Ankauf nehmen wir nicht vor. Deshalb lässt sich kein Erfolg zusagen — ob und wann ein Käufer erscheint, hängt an der Nachfrage. Die Notarkosten bemessen sich am Geschäftswert und werden unmittelbar abgerechnet. Über Eintragungen entscheidet das Registergericht, über die Führung eines Kontos die Bank. Es gilt der schriftliche Verwertungsauftrag; Irrtum bleibt vorbehalten. Sämtliche Leistungen erbringen befugte Personen.