Preise für eine Vorrats-GmbH in Deutschland
Der Kauf besteht aus drei Beträgen: dem Preis der Gesellschaft, unserem Honorar und dem Notar. Den dritten bestimmt keiner von uns beiden — er richtet sich nach dem Geschäftswert.
Deshalb steht auf dieser Seite keine Gesamtsumme. Das ist keine Ausweichformel, sondern die Folge von § 15 Abs. 3 GmbHG: Die Abtretung von Geschäftsanteilen ist notariell zu beurkunden, und die Gebühr dafür bemisst sich am Wert des Geschäfts.
Diese Seite sagt, woraus sich der Preis zusammensetzt, welcher Schritt in Deutschland dazukommt und was jährlich anfällt. Den einen Schritt, den viele Anbieter übergehen, nennen wir gleich am Anfang.
- Kaufpreis und Honorar getrennt ausgewiesen
- Kapital nachweislich eingezahlt
- Wirtschaftliche Neugründung wird mit angezeigt
- Festes Angebot vor der Beauftragung
Die aktuell verfügbaren Gesellschaften stehen unter verfügbare Gesellschaften, anonymisiert dargestellt. Wie eine Übernahme im Einzelnen abläuft, steht unter Vorratsfirmen.
Der Schritt, den viele übergehen
Wer eine Vorratsgesellschaft in Betrieb nimmt, muss das dem Registergericht anzeigen. Die Rechtsprechung behandelt das als wirtschaftliche Neugründung, und daran hängt eine Haftung.
Zur Anzeige gehört die Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG, dass das Stammkapital wertmäßig vorhanden ist. Unterbleibt sie, kann derjenige, der für die Gesellschaft gehandelt hat, dafür persönlich einstehen — und zwar für Verbindlichkeiten, die vor der Offenlegung entstanden sind.
Der Schritt kostet wenig und schützt viel. Er verlangt einen Gesellschafterbeschluss, die Versicherung des Geschäftsführers und die Anmeldung beim Registergericht. Wir bereiten ihn mit vor; die Gebühr rechnen Notar und Gericht unmittelbar mit Ihnen ab.
Wer ein Angebot vergleicht, sollte danach fragen. Fehlt dieser Schritt in der Leistungsbeschreibung, ist der Preis nicht günstiger, sondern unvollständig. Die Herleitung steht unter Vorratsfirmen.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Drei Beträge, von denen wir zwei bestimmen. Der Erwerb von Anteilen trägt keine Umsatzsteuer, unsere Arbeit schon.
| Betrag | Was darin steckt | |
|---|---|---|
| Kaufpreis der Gesellschaft | auf Anfrage | Die Geschäftsanteile an einer im Handelsregister eingetragenen GmbH samt Satzung, Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Kontonachweis und den Jahresabschlüssen seit der Errichtung. |
| Honorar für die Übernahme | auf Anfrage | Vorbereitung des Abtretungsvertrags, Abstimmung mit dem Notariat, Gesellschafterbeschlüsse, die Anzeige der wirtschaftlichen Neugründung und die Begleitung bis zur Eintragung. Netto, dazu 19 Prozent Umsatzsteuer. |
| Notar | nach Geschäftswert | Die Beurkundung der Abtretung ist nach § 15 Abs. 3 GmbHG zwingend. Die Gebühr ist gesetzlich geregelt und bemisst sich am Geschäftswert, nicht an unserem Aufwand. Sie rechnet der Notar unmittelbar mit Ihnen ab. |
| Kontoguthaben der Gesellschaft | Kontostand am Stichtag | Läuft als eigene Position und bleibt der Gesellschaft erhalten. Abgerechnet wird nach Kontoauszug zum Stichtag, nicht nach dem Nennbetrag der Stammeinlage. |
| Handelsregister | nach Tarif | Für die Eintragung des Geschäftsführerwechsels und die Aufnahme der neuen Gesellschafterliste. Rechnet das Amtsgericht unmittelbar ab. |
Wir nennen unsere beiden Beträge in einem Angebot, bevor Sie sich binden. Für den Notar holen wir eine Einschätzung ein, sobald der Geschäftswert feststeht; eine Zusage über die Höhe geben wir nicht, weil die Gebühr nicht bei uns liegt.
Beim Stammkapital genau hinsehen
Eine GmbH hat 25.000 Euro Stammkapital, von denen bei der Gründung mindestens 12.500 einzuzahlen sind. Was davon tatsächlich eingezahlt ist, entscheidet über Ihre Haftung.
Ist die Einlage nicht vollständig erbracht, geht die offene Verpflichtung auf Sie über. Als Erwerber haften Sie dafür neben dem Veräußerer. Der Betrag steht in der Bilanz und wird im Angebot ausdrücklich genannt.
Bei den Gesellschaften in unserem Bestand ist das Kapital vollständig eingezahlt, und der Kontonachweis liegt zur Einsicht vor. Wir sagen es trotzdem, weil es bei Angeboten Dritter der Punkt ist, an dem sich ein günstiger Preis später als teuer erweist.
Die Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG bei der wirtschaftlichen Neugründung knüpft genau hier an: Sie bestätigt, dass das Kapital im Zeitpunkt der Inbetriebnahme wertmäßig vorhanden ist, nicht bloß einmal eingezahlt war.
Was nach der Übernahme weiterläuft
- Jahresabschluss und OffenlegungDie GmbH ist zur Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet, kleine Gesellschaften in verkürzter Form. Die Offenlegung läuft über das Unternehmensregister; wer sie versäumt, bekommt ein Ordnungsgeldverfahren.
- TransparenzregisterDie wirtschaftlich Berechtigten sind zu melden und bei jeder Änderung nachzuführen. Mit dem Eigentümerwechsel ändert sich diese Angabe, die Meldung gehört also zur Übernahme.
- Gewerbeanmeldung und IHKDas Gewerbe wird bei der Gemeinde angemeldet. Daraus folgt die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer mit ihrem Jahresbeitrag, auch ohne Umsatz.
- Steuernummer und UmsatzsteuerDie steuerliche Erfassung besteht bereits; die künftige Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen wir auf Wunsch mit.
- Das BankkontoOb das Konto nach dem Wechsel bestehen bleibt, prüft die Bank neu und entscheidet allein. Wir stellen die Unterlagen zusammen und begleiten das Verfahren; einen Ausgang versprechen wir nicht.
Diese Posten laufen unabhängig davon, ob die Gesellschaft Umsatz macht. Wer eine GmbH nur vorhalten will, sollte das durchrechnen, bevor er kauft.
Warum keine Verbindlichkeiten bestehen können
Wir sagen das nicht zu, es folgt aus der Bauart. Die Gesellschaft ist zu dem einen Zweck errichtet worden, später übergeben zu werden, und hat seither nichts unternommen.
Wo nie gearbeitet wurde, kann niemandem etwas geschuldet sein: keine Lieferanten, keine Verträge, keine Arbeitnehmer. Die Einlage steht unberührt auf dem Konto, vermindert nur um Gebühren und Buchhaltung.
Nachprüfen lässt sich das, und wir legen es Ihnen vor: den aktuellen Handelsregisterauszug, die im Register hinterlegte Gesellschafterliste, die Jahresabschlüsse seit der Errichtung und den Kontonachweis.
Bei einer alten Mantelgesellschaft, die einmal gearbeitet hat, ist das die Frage, die zuerst zu klären ist. Dort kommt hinzu, dass ein steuerlicher Verlustvortrag beim Wechsel der Anteile untergehen kann — bei einer nie tätigen Vorratsgesellschaft gibt es keinen, die Frage stellt sich also nicht.
Was wir zusätzlich übernehmen können
Jede Position lässt sich einzeln beauftragen und steht mit festem Betrag in Ihrem Angebot.
| Leistung | Was dazugehört |
|---|---|
| Firma ändern | Prüfung der Zulässigkeit und der Verwechslungsgefahr, Gesellschafterbeschluss, Satzungsänderung mit Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister. |
| Geschäftsführer wechseln | Bestellung und Abberufung, Versicherung des neuen Geschäftsführers und Anmeldung. Wird meist mit der Abtretung im selben Termin erledigt. |
| Sitz verlegen | Satzungsänderung mit Beurkundung. Bei einem Wechsel des Amtsgerichtsbezirks wechselt auch das zuständige Registergericht. |
| Geschäftsadresse | Anschrift mit Postbearbeitung, wenn Sie am Sitz keine eigenen Räume unterhalten. |
| Transparenzregister | Meldung der neuen wirtschaftlich Berechtigten nach der Übernahme. |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, wenn Sie innerhalb der EU Leistungen abrechnen. |
| Bankkonto | Zusammenstellen der Unterlagen und Begleitung bis zum Entscheid, den die Bank allein trifft. |
Alle unsere Beträge netto, dazu 19 Prozent Umsatzsteuer. Notar- und Gerichtskosten rechnen die jeweiligen Stellen unmittelbar mit Ihnen ab. Alle Preise im Überblick: Preise.
Häufige Fragen zum Preis
Warum steht hier keine Gesamtsumme?
Weil ein Teil davon nicht bei uns liegt. Die Notargebühr ist gesetzlich geregelt und bemisst sich am Geschäftswert; wir können sie weder festlegen noch rabattieren.
Unsere beiden Beträge nennen wir fest, bevor Sie sich binden. Für den Notar holen wir eine Einschätzung ein, sobald der Wert feststeht.
Brauche ich wirklich einen Notar?
Ja. § 15 Abs. 3 GmbHG verlangt für die Abtretung von Geschäftsanteilen die notarielle Beurkundung, ohne Ausnahme. Ein privatschriftlicher Vertrag ist unwirksam.
Das ist der Unterschied zur Schweiz, wo seit der GmbH-Revision Schriftform genügt. Wer beide Länder vergleicht, sollte das mitrechnen: Die Schweizer Fassung kommt ohne diesen Posten aus.
Was ist die wirtschaftliche Neugründung?
Die Inbetriebnahme einer Gesellschaft, die bisher nicht tätig war. Sie ist dem Registergericht offenzulegen, verbunden mit der Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG, dass das Stammkapital wertmäßig vorhanden ist.
Unterbleibt die Offenlegung, kann derjenige, der für die Gesellschaft gehandelt hat, persönlich einstehen. Wir bereiten den Schritt mit vor. Ausführlich steht das unter Vorratsfirmen.
Zahle ich das Stammkapital mit dem Kaufpreis?
Nein, das läuft getrennt. Der Betrag gehört weiterhin der Gesellschaft und dient Ihnen nach der Übernahme als Betriebsmittel.
Abgerechnet wird nach Kontoauszug zum Stichtag. Er fällt fast immer niedriger aus als der Nennbetrag, weil seit der Errichtung Gebühren und Buchhaltung daraus beglichen wurden.
Muss ich persönlich zum Notar?
Nicht zwingend. Eine Vertretung mit beglaubigter Vollmacht ist möglich, und die Beglaubigung kann auch im Ausland erfolgen, je nach Land mit Apostille.
Die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung ist in jedem Fall nötig. Was der Notar dafür verlangt, klären wir vor dem Termin.
Wie lange dauert die Übernahme?
Wann eingetragen wird, bestimmt das Registergericht. Wir nennen dafür keinen Termin, weil die Entscheidung nicht bei uns liegt.
Was wir sagen können, ist unser Teil: Mit der notariellen Beurkundung gehen die Anteile auf Sie über. Nach außen auftreten sollten Sie erst, wenn die wirtschaftliche Neugründung offengelegt ist.
Wäre eine Neugründung günstiger?
Unsere Leistung für eine neue GmbH in Deutschland kostet 1.800 Euro. Der Notar fällt dabei ebenfalls an, denn auch der Gesellschaftsvertrag ist zu beurkunden.
Ausschlaggebend ist die Phase vor dem Registereintrag. Bis dahin handelt der Gründer für eine Vor-GmbH und haftet dafür mit dem eigenen Vermögen. Bei einer Übernahme entfällt diese Phase, dafür kommt die Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung hinzu.
Erst das Vorhaben, dann die Zahlen
Schildern Sie uns kurz, wofür Sie die Gesellschaft brauchen und wann sie stehen soll. Wir zeigen Ihnen dann, was verfügbar ist, was unsere Arbeit kostet und womit beim Notar zu rechnen ist.
Telefon DE +49 69 96759363 AT +43 5524 22308 CH +41 58 5105770
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Sie gibt die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zur Übertragung von Geschäftsanteilen und die Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Neugründung in Grundzügen wieder und würdigt kein bestimmtes Vorhaben.
Ob Abtretungsvertrag und Satzung für Ihren Fall taugen, beurteilt ein Rechtsanwalt oder der Notar; die steuerlichen Folgen ein Steuerberater. Den Auftrag erteilen Sie diesen Personen selbst, Partner nennen wir auf Wunsch.
Die genannten Beträge und Bestimmungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Kaufpreis und Honorar nennen wir im Angebot; Notarkosten, Gerichtsgebühren und Steuern kommen hinzu und richten sich nach dem Geschäftswert und dem Umfang der Änderungen. Über die Eintragung entscheidet das Registergericht, über die Führung eines Kontos die Bank. Irrtum vorbehalten; maßgeblich ist die Auftragsbestätigung. Alle Leistungen werden durch befugte Personen erbracht.