KG gründen in Deutschland

Rechtsformen  ›  Kommanditgesellschaft

Kein Mindestkapital, Eintragung in Abteilung A des Handelsregisters, zwei Arten von Gesellschaftern mit sehr unterschiedlicher Haftung. Vorbereitung ab 650 Euro netto.

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit zwei Rollen: Der Komplementär führt die Geschäfte und haftet unbeschränkt, die Kommanditisten bringen Kapital ein und haften nur bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme. Sie braucht kein Mindestkapital und ist deshalb die günstigste eingetragene Gesellschaft, die wir anbieten.

Ein Punkt vorweg, weil er der häufigste Irrtum ist: Die KG allein ist keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mindestens eine Person haftet in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Wer das nicht will, braucht eine GmbH & Co KG oder eine Ltd & Co KG — dieselbe Struktur, aber mit einer Kapitalgesellschaft in der Rolle des Komplementärs.

  • Vorbereitung ab 650 EUR netto
  • Kein Mindestkapital
  • Kein beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • Eintragung in Abteilung A

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Die zwei Rollen und was sie unterscheidet

Der Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditist ist der Kern dieser Rechtsform. Er betrifft die Haftung, die Geschäftsführung und den Anteil am Gewinn.

 KomplementärKommanditist
Haftung unbeschränkt, auch mit dem Privatvermögen bis zur eingetragenen Haftsumme; ist die Einlage geleistet, erledigt
Geschäftsführung ja, kraft Gesetzes nein; Widerspruchsrecht nur bei außergewöhnlichen Geschäften
Vertretung nach außen ja nur mit Prokura oder Vollmacht
im Handelsregister mit Namen, ohne Betragsangabe mit Namen und Haftsumme
Zahl mindestens einer mindestens einer

Die Haftsumme im Handelsregister und die tatsächlich geleistete Einlage sind zwei verschiedene Dinge. Nach außen zählt die eingetragene Haftsumme: Solange die Einlage nicht in dieser Höhe erbracht ist, haftet der Kommanditist Gläubigern gegenüber unmittelbar bis zu diesem Betrag. Ist sie erbracht, ist die persönliche Haftung erloschen: Sie lebt allerdings wieder auf, wenn die Einlage später zurückgezahlt wird oder wenn Gewinne entnommen werden, während das Kapitalkonto im Minus steht.

Wann die KG in der Praxis gewählt wird

  • Wenn jemand Kapital gibt, aber nicht mitarbeitetDer klassische Fall: Eine Person führt das Unternehmen und trägt das Risiko, eine andere beteiligt sich mit Geld, ohne Einfluss auf das Tagesgeschäft und ohne Haftung über die Einlage hinaus. Genau dafür ist die Kommanditistenrolle gemacht.
  • Wenn Angehörige beteiligt werden sollenKinder oder Ehepartner können als Kommanditisten aufgenommen werden, ohne dass sie mitarbeiten oder haften. In Familienunternehmen ist das ein verbreiteter Weg, Vermögen und Nachfolge schrittweise zu ordnen. Die steuerlichen Bedingungen dafür sind streng und gehören mit einem Steuerberater geklärt.
  • Wenn kein Kapital gebunden werden kannDie KG verlangt kein Mindestkapital. Sie ist damit die günstigste Möglichkeit, eine eingetragene Handelsgesellschaft mit mehreren Beteiligten zu führen — um den Preis, dass einer von ihnen voll haftet.
  • Als Grundlage für eine & Co KGWeit häufiger als die reine KG ist in Deutschland die Variante, bei der eine Kapitalgesellschaft die Komplementärrolle übernimmt. Rechtlich ist das dieselbe KG — nur eben ohne Menschen, der unbeschränkt haftet.

Ablauf, Dauer und Kosten

Die KG ist die schlankeste eingetragene Gesellschaft im deutschen Recht: Der Gesellschaftsvertrag braucht keine Beurkundung, nur die Anmeldung zum Handelsregister ist beglaubigungspflichtig.

  • 1. Firmenname prüfenEr muss unterscheidungskräftig sein und den Zusatz „KG“ oder „Kommanditgesellschaft“ tragen. Wir prüfen vorab gegen Handelsregister und Markenregister — Namens-Check.
  • 2. GesellschaftsvertragSchriftform genügt. Zu regeln sind Rollen, Einlagen, Haftsummen, Gewinnverteilung, Entnahmerechte, Nachfolge und Ausscheiden. Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist der teuerste, wenn er fehlt.
  • 3. IdentitätsprüfungFür alle Beteiligten, wie bei jeder Gründung: Ausweis und Adressnachweis nach dem Geldwäschegesetz.
  • 4. Anmeldung zum HandelsregisterSie ist von allen Gesellschaftern zu unterschreiben und notariell zu beglaubigen — beglaubigen heißt: Der Notar bestätigt die Unterschriften, er beurkundet nicht den Vertrag. Das ist deutlich günstiger als eine Beurkundung.
  • 5. Eintragung und AnmeldungenEintragung in Abteilung A. Danach Gewerbeanmeldung, steuerlicher Erfassungsbogen und Transparenzregister. Von der Beauftragung bis zur Eintragung vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen.
PostenBetragan wen
Vorbereitung und Begleitung 650,- an uns, netto zuzüglich Umsatzsteuer
Notar: Beglaubigung der Anmeldung nach Gebührenordnung unmittelbar an den Notar
Handelsregister: Eintragung nach Gebührenordnung unmittelbar an das Registergericht
Mindestkapital keines

Was in den 650 Euro enthalten ist, steht im Einzelnen in der Leistungsübersicht. Wahlweise dazu: individueller Gesellschaftsvertrag durch einen Rechtsanwalt, Geschäftsadresse, Geschäftskonto.

Was jedes Jahr wiederkommt

Hier liegt der Vorteil gegenüber den Kapitalgesellschaften — solange ein Mensch die Komplementärrolle innehat.

  • BuchführungAls Handelsgesellschaft ist die KG grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet. Kleinere Gesellschaften können unter bestimmten Grenzen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleiben; ob das im Einzelfall zutrifft, sagt Ihnen ein Steuerberater.
  • Offenlegung: in der Regel keineEine KG mit einer natürlichen Person als Komplementär muss ihren Jahresabschluss nicht veröffentlichen. Das ändert sich, sobald kein Mensch mehr unbeschränkt haftet, bei der GmbH & Co KG und der Ltd & Co KG gilt die Offenlegungspflicht wie bei einer Kapitalgesellschaft.
  • SteuernDie KG zahlt selbst keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen erfasst. Gewerbesteuer fällt bei der Gesellschaft an und wird auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet.
  • MeldungenÄnderungen bei Gesellschaftern, Haftsummen, Sitz oder Firma sind zum Handelsregister anzumelden, notariell beglaubigt. Das Transparenzregister ist aktuell zu halten.

Häufige Fragen zur KG

Haftet bei einer KG wirklich jemand mit dem Privatvermögen?

Ja. Der Komplementär haftet unbeschränkt, unmittelbar und persönlich, mit allem, was er hat. Das lässt sich im Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis abmildern, gegenüber Gläubigern aber nicht ausschließen. Wer etwas anderes liest, liest etwas Falsches.

Der einzige Weg, diese Haftung zu vermeiden, führt über eine juristische Person in der Komplementärrolle: GmbH & Co KG oder Ltd & Co KG. Dann haftet die Gesellschaft unbeschränkt, aber sie hat eben nur ihr eigenes Vermögen.

Wie hoch muss die Haftsumme eines Kommanditisten sein?

Das Gesetz schreibt keinen Mindestbetrag vor. In der Praxis wird die Haftsumme oft niedrig angesetzt, weil sie die Obergrenze der Außenhaftung markiert. Sie muss allerdings zur Einlage passen, die im Innenverhältnis vereinbart ist — beides auseinanderfallen zu lassen, ist möglich, sollte aber bewusst geschehen.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Wer als Kommanditist eintritt, bevor die Eintragung im Handelsregister vollzogen ist, haftet für bis dahin begründete Verbindlichkeiten unter Umständen unbeschränkt. Das gehört mit einem Rechtsanwalt abgestimmt.

Kann eine KG aus zwei Personen bestehen?

Sie muss sogar aus mindestens zwei bestehen: einem Komplementär und einem Kommanditisten. Eine Ein-Personen-KG gibt es nicht. Fällt einer der beiden weg und bleibt nur einer übrig, endet die KG und das Unternehmen wird beim verbleibenden Gesellschafter fortgeführt, mit allen Folgen für die Haftung.

Bei der GmbH & Co KG ist die Zweizahl leicht erfüllt: die GmbH als Komplementärin, die natürliche Person als Kommanditist.

Was ist der Unterschied zur OHG?

Bei der Offenen Handelsgesellschaft haften alle Gesellschafter unbeschränkt und alle führen die Geschäfte. Die KG kennt daneben die Rolle des Kommanditisten: begrenzte Haftung, keine Geschäftsführung. Das ist der ganze Unterschied, und er ist der Grund, aus dem die KG in der Praxis erheblich häufiger vorkommt.

Näheres zur OHG. Wir gründen sie nicht, aus dem Grund, der auf der verlinkten Seite steht.

KG gründen

Das Bestellformular rechnet Ihre Auswahl durch, bevor Sie verbindlich bestellen. Soll niemand unbeschränkt haften, wählen Sie dort statt der KG die GmbH & Co KG oder die Ltd & Co KG.

Telefon DE +49 69 96759363 AT +43 5524 22308 CH +41 58 5105770

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