Die Vor- und Nachteile der UG in Deutschland

Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Gesellschaftsform der UG

Die UG ist in Deutschland als „kleine Schwester“ der GmbH eingeführt worden. Sie ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH. Seit ihrer Einführung ist sie eine Alternative zur britischen oder irischen Limited.

Sinn und Unsinn der Unternehmergesellschaft - UG (haftungsbeschränkt)

Fazit zur Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG ermöglicht einen schnellen und günstigen Einstieg. Bei langfristigem Bestehen der Gesellschaft werden aber doch noch einige Kosten fällig, die den anfänglichen Kostenvorteil aufheben oder sogar ins negative umkehren. Einmalige Prüfungskosten werden viele UGs treffen, ebenso wie die Kosten für einen später zu erstellenden individuellen Gesellschaftervertrag. Das Standard Musterprotokoll, welches die UG Gründung erst so günstig macht, enthält zum Beispiel keine Regelungen zum Anteilsverkauf und lässt auch den Erbfall aus. All das sind Dinge, die jeder Unternehmer besser früher als später sauber geregelt haben sollte. Ansonsten kann es bei Gründungen mit mehreren Gesellschaftern schnell mal ernsthafte Probleme geben (z.B. bei einer Scheidung, dem Anteilsverkauf oder im Todesfall).


Vorteile der UG:

  • Für die UG ist im Gegensatz zur GmbH kein Mindeststammkapital vorgeschrieben, die UG kann theoretisch bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden.
  • Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der UG
  • Die Gründungskosten sind deutlich niedriger als eine GmbH
  • Die UG kann für alle Arten von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Gewerben gegründet werden.
  • Bereits eine einzelne Person kann eine UG gründen.
  • Der Gesellschaftervertrag ist variabel gestaltbar, wenn man auf die Mustersatzung verzichtet.


Nachteile der UG

  • In der UG (haftungsbeschränkt) besteht eine Ansparpflicht, d.h. die Gesellschafter können die Überschüsse der UG nicht voll ausschütten, bis der gesetzlich vorgegebene Ansparbetrag erreicht ist.
  • Ein weiterer Nachteil der UG: Nach Erreichung der Ansparsumme von 25.000 Euro wandelt sich die UG nicht automatisch in eine GmbH um. Falls eine GmbH gewünscht ist, muss erst eine aufwändige Umfirmierung vorgenommen werden.
  • Sacheinlagen können nicht getätigt werden, d.h. die Stammeinlage ist immer bar und in voller Höhe zu erbringen.
  • Im Rechtsverkehr muss immer die Bezeichnung Wunschname plus UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden. Abkürzungen sind nicht statthaft.
  • Ein wesentlicher Nachteil der Unternehmergesellschaft: Es ist für jedermann offensichtlich, dass die UG (haftungsbeschränkt) über ein niedriges Stammkapital verfügt. Daher sind das Ansehen und die Kreditwürdigkeit der UG bei Gläubigern und Lieferanten eher begrenzt.
  • Bei zu niedrig gewähltem Stammkapital droht die Überschuldung und Insolvenz der UG.
  • Eine strikte Trennung zwischen dem privaten Vermögen der Gesellschafter und dem der UG muss eingehalten werden, um Folgen von verdeckter Gewinnausschüttung zu vermeiden.
  • Die UG unterliegt wie die GmbH der Publizitätspflicht und ist zur kaufmännischen Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet.
  • Die Gründungsformalitäten der Unternehmergesellschaft sind aufwändiger und teurer als bei der Gründung von Personengesellschaften.
  • Viele Vorgänge müssen notariell beurkundet werden, etwa die Abtretung von Gesellschaftsanteilen.
  • Dem Geschäftsführer drohen strafrechtliche Folgen und zivilrechtliche Haftung, wenn er gegen seine Pflichten nach dem GmbH-Gesetz verstößt.
  • Nachteilig ist auch: Banken und andere Gläubiger bestehen meist auf selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter, wenn sie Kredite vergeben. Damit wird die Haftungsbeschränkung in der Regel wieder aufgehoben.
  • Die UG ist gewerbesteuerpflichtig.

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