Volle Haftungsbegrenzung mit der LTD & CO KG
Die
Limited & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei welcher der
Komplementär eine Company Limited by Shares (Ltd.) ist. Die Ltd. ist zumeist
nach englischem Recht gegründet. Es handelt sich um eine Mischform wie die "GmbH
& Co. KG". Bei Kleinunternehmen als Einmann-Ltd. & Co. KG ist der
Alleingesellschafter der Limited Company auch einziger Kommanditist.
Die Limited kann ins deutsche Handelsregister eingetragen werden, wenn diese
eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland unterhält und die Limited
in der Europäischen Union gegründet wurde. In diesen Fall wird die Limited wie
eine GmbH steuerlich veranlagt.
Seit August 2005 sind auch letzte Zweifel
an der Eintragungsfähigkeit einer Limited & Co. KG beseitigt. Nach den
aktuellen Urteilen kann Komplementär einer KG jeder sein, der auch
Gesellschafter einer OHG sein kann. Und das ist nach geltendem Recht jede
natürliche und juristische Person.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
am 5. November 2002 entschieden, dass beispielsweise britische Limited Companies
(Ltd.) in der gesamten EU voll rechtsfähig sind, auch wenn im Herkunftsland
keine Geschäfte getätigt werden.
Mehr zum Thema:
Ablauf der Gründung einer Limited Company
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