Bei der Wahl des Firmennamens einer Limited in England gibt es große
Freiheiten.
Grundsätzlich ist die Namenswahl für
eine englische Limited Company frei. Das letzte Wort des Firmennamens
muss Limited oder Ltd. lauten. Der gewünschte Firmenname darf nicht
anstößig oder beleidigend und auch nicht ungesetzlich sein.
Der
gewünschte Firmenname darf keine Verbindung zu Behörden, Regierungen
oder ähnlichen Institutionen vorspiegeln.
Bestimmte Namensbestandteile dürfen
nur mit besonderer Genehmigung genutzt werden, wie z. B. Royal, King,
Queen, Windsor, Police, Chamber of Commerce, Bank, Insurance usw.
Doktoren- und Adelstitel hingegen sind meist ohne Probleme im
Firmennamen eintragungsfähig.
Eine Reservierung Ihres gewählten
Firmennamens können wir erst dann vornehmen, wenn Ihr Auftrag
einschließlich Bezahlung bei uns eingegangen ist. Eine Garantie hierfür
kann allerdings nicht übernommen werden, da die Eintragung nach der
Antragstellung alleine in den Händen der Registrierungsbehörden liegt.
Überprüfen Sie hier kostenlos und
unverbindlich, ob Ihr Wunschname noch frei ist.*
Gemäß unseren Datenschutzbestimmungen verwenden wir Ihre genannte Informationen nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage und werden Ihre Daten weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich machen.
*Insolution Ltd kann keinerlei Gewähr für die Namenseintragung oder irgendwelche Namensrechte übernehmen. Die Verletzung fremder Namensrechte ist das ausschließliche Risiko des Auftraggebers. Gleiches gilt für wettbewerbsrechtliche Verstöße oder Verstöße gegen ausländisches (= nicht englisches bzw. irisches) Recht, für welche Insolution Ltd keinerlei Haftung übernehmen kann.
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