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Zwei Entscheidungen fallen vor dem Notartermin. Wer sie im Termin trifft, zahlt für einen zweiten.
Die erste ist die Rechtsform: GmbH, Unternehmergesellschaft oder Limited. Sie unterscheiden sich im gebundenen Kapital, im laufenden Aufwand und darin, wie sie im Geschäftsverkehr ankommen. Die zweite ist die Form des Gesellschaftsvertrags.
Das vereinfachte Verfahren mit dem gesetzlichen Musterprotokoll ist günstiger, steht aber nur bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer offen — und es lässt keine eigenen Regelungen zu, weder zur Nachfolge noch zur Gewinnverteilung noch zur Übertragung von Anteilen. Was das im Einzelnen ausschließt, zeigt die Checkliste.
Im Gespräch gehen wir beides durch, dazu die Unterlagen, die der Notar braucht, und den Zeitraum bis zur Eintragung. Beurkundet wird beim Notar; ihn beauftragen Sie unmittelbar, und seine Gebühren sind gesetzlich geregelt. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Falls nimmt ein Rechtsanwalt oder Steuerberater vor — auf Wunsch nennen wir Partner.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rechtsform und Vertragsform zuerst
- Danach Unterlagen, Ablauf und Zeitraum
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