Die UK Limited in Deutschland
Die UK Private Company Limited by Shares, kurz "Limited" oder "Ltd." ist
eine englische Rechtsform, die auch Unternehmern in Deutschland interessante Vorteile bieten kann.
Die Limited company ist
strukturell mit der Aktiengesellschaft vergleichbar. Sie ist in
Großbritannien auch für kleinere Unternehmen die gebräuchlichste Form
der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche
Funktionen wie die deutsche GmbH.
Zur Gründung einer Limited
muss kein gesetzlich vorgegebenes Mindeststammkapital aufgebracht
werden und sie bietet, ähnlich einer GmbH, den Vorteil einer
Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
Nach der Rechtsprechung
des EuGH ist es zulässig, sich für die Geschäftstätigkeit im eigenen
Land auch der Gesellschaftsformen anderer Mitgliedsländer der
Europäischen Union zu bedienen (Urteil des EuGH vom 05.11.2002 - Rs.
C-208/00 - "Überseering" [1]). In diesem Zusammenhang hat die britische
Limited Company vor allem wegen der Flexibilität in der
Kapitalausstattung und wegen der Möglichkeit einer schnellen Errichtung
zu großer Beliebtheit gefunden.
Mehr zum Thema:
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Limited gründen eine Alternative zur deutschen GmbH?
Im europäischen Ausland gegründete Gesellschaften sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil Inspire Art) in Deutschland rechtsfähig. Das gilt natürlich auch für die nach englischem Recht eingetragene "Limited", die sich wachsender Beliebtheit erfreut.
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