Der Jahresabschluss im Unternehmensregister

Jahresabschluss

Was eine deutsche GmbH offenlegt, liest jeder — im Netz, ohne Anmeldung und ohne Gebühr. Das ist unter den Nachbarländern die Ausnahme, nicht die Regel.

Und der Ort hat gewechselt. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, gehen die Unterlagen an das Unternehmensregister, nicht mehr an den Bundesanzeiger. Wer noch nach der alten Adresse sucht, sucht an der falschen Stelle.

Diese Seite beantwortet beide Richtungen: was Sie selbst abliefern müssen — und was Sie über einen Geschäftspartner in Erfahrung bringen können.

Stand: 27. August 2026

Wohin, bis wann

Verpflichtet sind nach § 325 Abs. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs — nicht die Gesellschaft als solche. Sie übermitteln die Unterlagen elektronisch an die Stelle, die das Unternehmensregister führt.

Die Frist steht in § 325 Abs. 1a HGB: ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, auf das sich die Unterlagen beziehen. Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften nach § 264d verkürzt § 325 Abs. 4 HGB sie auf längstens vier Monate.

Davor liegt die Aufstellung, und sie hat ihre eigene Frist. § 264 Abs. 1 HGB verlangt sie in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahrs; kleine Kapitalgesellschaften dürfen sich bis zum Ende des sechsten Monats Zeit lassen, wenn das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, und brauchen keinen Lagebericht.

Wird der Jahresabschluss nachträglich geändert, ist nach § 325 Abs. 1b HGB auch die Änderung offenzulegen. Der erste Aufwand erledigt die Sache also nicht endgültig.

Wie viel davon offengelegt wird

Der Umfang hängt an der Größenklasse. Die meisten Gesellschaften, die wir gründen, liegen in den beiden unteren.

KlasseZwei dieser drei Werte nicht überschrittenWas übermittelt wird
Kleinstkapitalgesellschaft — § 267a Abs. 1450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatzerlöse · 10 ArbeitnehmerNur die Bilanz; auf Verlangen als dauerhafte Hinterlegung — § 326 Abs. 2
Kleine Kapitalgesellschaft — § 267 Abs. 17.500.000 € Bilanzsumme · 15.000.000 € Umsatzerlöse · 50 ArbeitnehmerBilanz und Anhang; der Anhang ohne die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung — § 326 Abs. 1
Mittelgroße Kapitalgesellschaft — § 267 Abs. 225.000.000 € Bilanzsumme · 50.000.000 € Umsatzerlöse · 250 ArbeitnehmerErleichterungen nach § 327, im Einzelnen dort aufgezählt

Ein einzelnes Jahr über der Schwelle genügt nicht. Nach § 267 Abs. 4 HGB treten die Rechtsfolgen erst ein, wenn ein Merkmal an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten wird. Bei Umwandlung oder Neugründung genügt der erste Stichtag.

Nicht jede kleine Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft: § 267a Abs. 3 HGB nimmt Investmentgesellschaften, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und reine Beteiligungsholdings ausdrücklich aus.

Offenlegen oder hinterlegen: der Unterschied, den man sieht

Für die Kleinstkapitalgesellschaft steht in § 326 Abs. 2 HGB ein Wahlrecht, und es entscheidet darüber, wie sichtbar die Bilanz wird.

WegWas danach möglich ist
Offenlegung — der RegelfallDie Unterlagen sind im Unternehmensregister abrufbar
Dauerhafte Hinterlegung — nur KleinstkapitalgesellschaftenDie Einsichtnahme erfolgt nach § 9 Abs. 6 Satz 3 HGB nur auf Antrag durch Übermittlung einer Kopie

Das Wahlrecht ist an eine Meldung geknüpft. Nach § 326 Abs. 2 Satz 2 HGB darf es nur nutzen, wer der registerführenden Stelle mitteilt, dass er zwei der drei Merkmale des § 267a Abs. 1 nicht überschreitet. Ohne diese Mitteilung greift das Wahlrecht nicht — und dann ist die Bilanz offengelegt.

Wer umgekehrt wissen will, wie es um einen Geschäftspartner steht: Findet sich zu einer GmbH im Unternehmensregister nichts Abrufbares, heißt das nicht, dass nichts eingereicht wurde. Es kann auch heißen, dass hinterlegt wurde — und dann führt der Weg über einen Antrag.

Was eine Verspätung kostet

Zuständig ist nach § 335 HGB das Bundesamt für Justiz, und das Verfahren läuft in einer festen Abfolge.

SchrittWas geschieht
Androhung — Abs. 3Sechs Wochen ab Zugang, um zu übermitteln oder Einspruch einzulegen. Die Verfahrenskosten werden bereits jetzt auferlegt, und der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Festsetzung — Abs. 1 und 4Ordnungsgeld von mindestens 2.500 und höchstens 25.000 Euro, zugleich eine erneute Androhung
Nachholung nach Fristablauf — Abs. 4 Satz 2Herabsetzung auf 500 € bei hinterlegender Kleinstkapitalgesellschaft, 1.000 € bei kleiner Kapitalgesellschaft, sonst 2.500 €; bei nur geringfügiger Überschreitung auch darunter

Zwei Sätze in Absatz 1 werden regelmäßig unterschätzt. Das Verfahren richtet sich gegen die Organmitglieder — und es kann daneben gegen die Gesellschaft geführt werden. Und es steht ihm nicht entgegen, dass der Jahresabschluss noch gar nicht aufgestellt ist. „Wir sind noch nicht so weit" ist deshalb kein Einwand, sondern die Beschreibung des Tatbestands.

Die Herabsetzung nach Absatz 4 lässt das Ordnungsgeld nicht entfallen. Wer nachliefert, zahlt weniger — nicht nichts.

Wenn die Gesellschaft im Ausland sitzt

Für die inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft gilt § 325a HGB. Offenzulegen sind dann die Rechnungslegungsunterlagen der Hauptniederlassung — und zwar so, wie sie nach dem dort maßgeblichen Recht aufgestellt, geprüft und offengelegt worden sind.

Das ist die entscheidende Wendung. Es wird kein deutscher Abschluss verlangt, sondern der ausländische, der ohnehin existiert. Ob eine Gesellschaft als Kleinstkapitalgesellschaft gilt und ob sie hinterlegen darf, richtet sich nach § 325a Abs. 3 HGB ebenfalls nach dem ausländischen Recht.

Zu übermitteln ist in deutscher Sprache. Ist Deutsch am Sitz der Hauptniederlassung nicht Amtssprache, lässt Absatz 1 auch Englisch zu, oder eine vom dortigen Register beglaubigte Abschrift, oder — wenn es ein vergleichbares Register nicht gibt — eine von einem Wirtschaftsprüfer bescheinigte Abschrift.

Bestehen mehrere inländische Zweigniederlassungen derselben Gesellschaft, legt nur eine von ihnen offen. Die übrigen nennen den Namen, das Register und die Registernummer derjenigen, die es getan hat.

Was das Herkunftsland selbst verlangt, steht dort und ändert sich dort. Wir sehen es im Einzelfall nach, statt hier Schwellenwerte zu nennen, die veralten.

Die Bilanz eines anderen Unternehmens einsehen

Diese Frage stellt sich vor jedem größeren Auftrag, und in Deutschland ist sie leicht zu beantworten: Offengelegte Unterlagen sind im Unternehmensregister abrufbar. Es braucht keinen Grund, kein Interesse und keine Beziehung zum Unternehmen.

Bei den Nachbarn sieht es anders aus. In der Schweiz gibt es überhaupt keine allgemeine Offenlegung; Einsicht bekommt nur, wer Gläubiger ist und ein schutzwürdiges Interesse nachweist. In Liechtenstein wird eingereicht und die Einsicht ist jedermann möglich — aber gegen Gebühr und nicht auf der kostenlosen Plattform.

Wer also die Zahlen eines Schweizer Partners sucht und nicht fündig wird, hat nichts übersehen. Sie sind nicht da.

Was wir dabei tun

Wir gründen Gesellschaften in Deutschland und führen die Buchhaltung, soweit sie uns übertragen wird; die Übermittlung an das Unternehmensregister gehört dazu. Welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir vorher — wofür der Geschäftsführer dabei persönlich einsteht, steht auf der Seite zur Geschäftsführerhaftung.

Bei einer Zweigniederlassung nach § 325a HGB klären wir zuerst, was im Sitzstaat bereits offengelegt ist. In vielen Fällen ist die Arbeit dort schon getan, und es fehlt nur die Übermittlung.

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